Maxi CDs INSPEKTOR TATÜ - BLÖD - Hip HOP! und das UNPLUGGED KONZERT auf CD und DVD

siehe http://shop.ebay.de/merchant/christianh1_W0QQ_nkwZQQ_armrsZ1QQ_fromZ

Mutig, mutig das unplugged Konzert bei ebay an zu bieten. Ob das nicht der Beginn einer regen Kommunikation mit dem Fanclub wird :question: Beim Otterstadt-Konzert gab es damal so eine Regelung, dass die DVD nicht weiter verkauft werden darf. Ich hab gar nicht drauf geachtet, war das diesaml auch dabei?

warum? der Fanclub hat ja auch Geld dafür genommen OBWOHL Mitgliedsbeiträge kassiert werden. Und ich habe eine offizielle Rechnung darüber. Wenn Sie mich informieren, dass das nicht okay ist und die Argumentation schlüssig ist dazu beende ich die Auktion natürlich.

Ich zweifel aber eh ob die Auktion meinen Einkaufspreis erreicht…

Ich habe auch schon darüber nachgedacht, warum Fanclub-VÖs nicht bei eBay verkauft werden “dürfen”. Wenn man einen Tonträger legal erworben hat und daher dessen Eigentümer ist, hat man doch auch das Recht, diesen wieder zu verkaufen, oder nicht? Schließlich handelt es sich hierbei dann um ein Original und nicht um eine illegal erstellte Raubkopie. Was soll man z. B. machen, wenn einem 'ne CD nicht mehr gefällt? Einfach in die Tonne schmeißen? Ich finde den Aufdruck zum Weiterverkauf, der sich auf diversen “offiziell gebrannten” EAV-Tonträgern befindet, wirklich sehr zweifelhaft. Es handelt sich schließlich um eine DVD bzw. CD und nicht um einen Markenschuh, welcher nur über autorisierte Händler vertrieben werden darf.

das kam gerade dazu…

Hallo Christian!

Du hast sowohl DVD wie CD vom „Unplugged-Konzert der EAV“ bei eBay eingestellt. Wir bitten Dich, diese Auktion sofort zu beenden. Auch auf den Tonträgern selbst wurde ein Verbot, dass die Tonträger nicht bei Online-Auktionsangeboten wie bsw. ebay verkauft werden dürfen, genannt. Leider hast Du dieses nicht beachtet – was wir auch nicht ganz verstehen.

Hintergrund des Verbots: Mit der EAV wurde gemeinsam vereinbart, dass die Rechte zur Veröffentlichung der Tonträger nur im engsten Mitglieder-Kreis liegen und ein weiterer Abverkauf nicht möglich ist, da dies Probleme mit weiteren Rechteinhabern der Songs geben könnte. Deshalb ist die Einhaltung dieser Regelung sehr wichtig für uns – aber insbesondere für die EAV. Und damit auch solche Angebote von uns auch weiterhin möglich sein können, bitten wir Dich hier um Verständnis und entsprechendes schnelles handeln.

Bei Rückfragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße

Der offizielle EAV-Fanclub

www.eav.at

…okay, Auktionen werden beendet…

Das ist ja schon etwas schwammig formuliert :wink:. Ich kann zu diesem Thema eine nette Geschichte vom Anwalt einer anderen Band erzählen, die ich eigentlich sehr gerne höre und auch live besuche. Ich weiß nicht genau, ob ich diese beiden Videos hier schon mal gepostet habe:

Beide CDs, die hier zu sehen sind, waren über viele Jahre ganz normal im Handel erhältlich. Die Eine enthält Coverversionen, welche damals von diversen Labels scheinbar beabsichtigt mit dem Namen der Originalband in Umlauf gebracht wurden, um billige Best-Of-CDs der Gruppe herstellen zu können (die Originalaufnahmen waren für die besagten Labels wohl schlichtweg zu teuer). Damals wurde aber von keinem Bandmitglied, von keiner Plattenfirma und von keinem Management dagegen vorgegangen und deshalb tauchen diese gecoverten Best-Of-CDs auch heute noch oft auf. Die CD im anderen Video enthält ein weiteres Best-Of-Album, welches der Originalsänger (!) der Band Mitte der 90er mit neuen Mitmusikern völlig legal produziert und unter abgeändertem Bandnamen offiziell veröffentlicht hat. Teilweise war er sogar Mit-Urheber der Songs. Inzwischen gibt es von beiden Alben unzählige Auflagen, welche man noch vor wenigen Jahren für oftmals unter 5 Euro in jedem Media-Markt-Wühltisch fand, nicht selten unter dem Namen der Originalband. Verkauft man aber heute eine dieser CDs bei eBay, kann man ziemlich sicher mit einer Geldstrafe rechnen (siehe Videos).

Von daher rate ich trotz meiner Überzeugung jedem, das Fanclub-Zeug nicht bei eBay reinzusetzen. Ich möchte das äußerst zweifelhafte “eBay-Verbot” dieser Produkte zwar keinesfalls mit dem oben genannten Vorfall gleichsetzen, aber sicher ist sicher. Man sieht in den Videos, wo das enden kann. Wir leben mittlerweile in einem Staat, wo das Gesetz solche Vorgehensweisen leider erlaubt. Im Gegenzug dazu werden Filmcovers neuerdings mit überdimensional großen FSK-Logos “verziert”, um den Konsumenten zu “schützen”. Verstehe das Alles wer will…

naja, Abmahnwahnsinn ist das ja nicht, es war ein freundlicher Hinweis des Fanclubs mit Erklärung.

So sollte es in solchen Fällen laufen, nicht das Big Business auf halbseidenem Weg abmanhwütiger Anwälte, die offenbar nicht imstande sind auf moralisch vertretbarem Weg zu agieren sondern sich als Rechtsverdreher betätigen.

Also:

EAV - Fanclub - gut so!

Abmahnungen - pfui!

Wie gesagt: Ich möchte hier keinen Vergleich ziehen, sondern nur vorwarnen, was passieren KANN.