nö, wird es nicht. das instrument der verdachtskündigung ist langjährig gängige praxis und es ist im prinzip auch eine vernünftige sache. würde „im zweifel für den angeklagten“ voll und ganz auch im arbeitsrecht gelten, wäre man als arbeitgeber gezwungen, sich bei jeder unregelmäßigkeit die staatsanwaltschaft ins haus zu holen um den vorgang auszuermitteln. darum geht es aber nicht, sondern um die unwiderrufliche zerrüttung des vertrauensverhältnisses.
von einer kassiererin erwarte ich absolute zuverlässigkeit. dabei ist es völlig egal, ob es um 1,30 EUR geht . warum ziehen sich alle so an diesem betrag hoch?. wer sagt mir denn, dass das die ersten pfandbons waren, die die person unterschlagen hat? und wo beginnt dann die berechtigung, arbeitsrechtliche maßnahmen einzuleiten? bei 100 Euro? 1000?
natürlich ist eine fristlose kündigung in dem fall völlig überzogen. es hätte mildere mittel gegeben, z.b. sie in einen bereich zu versetzen, in dem sie nicht mehr mit geld in berührung kommt, zum aufpacken etwa.
und ganz offensichtlich waren die „1,30“ nicht der wahre grund für die kündigung, sondern die tatsache,dass sie als gewerkschaftsmitglied unbequem war. der kündigungsschutz ist nach 30 jahren betriebszugehörigkeit aber so stark, dass es kaum eine andere möglichkeit gegeben hat, sie loszuwerden, als ihr eine strafbare handlung zu unterstellen.
letztlich spricht es aber für außerordentliche dämlichkeit von kaisers, keine andere lösung gefunden zu haben. man hätte der frau spätestens in der güteverhandlung eine ordentliche abfindung anbieten sollen und den fall damit geräuschlos beerdigt. ganz offentlich hat man nicht damit gerechnet, dass es zu einer derartigen öffentlichen hysterie kommt.
jetzt aber wird es durch diese ganzen solidaritäts- und boykottaufrufe sicher zu einem umsatzeinbruch für kaisers kommen, und der schaden wird weitaus höher ausfallen als 1,30. und das ist auch richtig so; ohne zweifel sind diese supermarktketten üble ausbeuter.
andererseits wird niemand dazu verurteilt, 30 jahre als kassiererin zu arbeiten.
frau emmely wird ihrerseits ihre sicherlich hochinteressante lebensgeschichte an den stern und an rtl verkaufen und mehr kohle machen als an ihren 30 jahren an der kasse, und am ende sind dann wie immer alle glücklich!
doch, kann man. wenn der arbeitgeber nicht schriftlich festgelegt hat, dass sonderzahlungen jederzeit widerruflich sind, entsteht nach dreimaliger zahlung eine „betriebliche übung“, und damit hast du einen einklagbaren anspruch. nur mal so als tipp.